Richtiges Verhalten bei Übernahme der Ware bei Speditionszustellung

 

Wenn Sie bei uns einen sperrigen, großen Artikel bestellt haben, wird dieser mit der Spedition zugestellt. Mit der Spedition wurde vereinbart dass Sie zeitgerecht ca. 1 Tag vor Zustellung ein telefonisches Aviso zur Übergabeterminvereinbarung erhalten.

Obwohl wir uns mit der Verpackung Ihrer Bestellung große Mühe gemacht haben, kann es trotzdem durch unsachgemäße Behandlung auf dem Transportweg zu einem Schaden kommen.

Damit dann später von der Versicherung, die wir für Sie abgeschlossen haben, der Schaden problemlos erstattet wird, bitten wir Sie um folgendes:

1) Kontrollieren Sie bitte zuerst die Paketanzahl und dann die einzelnen Pakete auf äußere Beschädigungen

2) Sollten ersichtliche Beschädigungen vorliegen, so vermerken Sie diese unbedingt auf dem Speditionsübergabeschein

3) Auch beschädigte Ware bitte immer annehmen. Uns bitte umgehend informieren. Wir kümmern uns um alles.

 

Vermerken Sie falls eine Beschädigung vorliegt, wie das Paket oder beschädigte Teile aussehen; beschmutzt, aufgerissen, eingedrückt....
Lassen Sie sich vom Fahrer nicht davon abbringen, auch wenn er sagt, das sei nicht nötig oder schon geschehen.

 

UNTERSCHREIBEN SIE BITTE ERST, WENN SIE DIE BEANSTANDUNG VERMERKT HABEN!

 

Sobald Sie den einwandfreien Empfang der Ware bestätigen, können wir nachträglich einen Transportschaden beim Spediteur nicht mehr geltend machen. Versteckte Mängel bei intakter Verpackung können auch noch innerhalb von 3 Werktagen bei uns reklamiertwerden. Daher packen Sie zumindest innerhalb dieser Frist von 3 Werktagen Ihre Ware zur Kontrolle aus, danach können wir Transportschäden beim Transporteur nicht mehr reklamieren.

 

WICHTIG!

Die Lieferung erfolgt bis zur ersten verschließbaren Tür. Meist vom Fahrer als „frei Bordsteinkante“ definiert. Da die meisten Fahrer aber freundlich und gutwillig sind, sind sie im Normalfall bereit, es bei ein paar Euro Trinkgeld auch weiter zu befördern.

Dafür gibt es aber keine Garantie! Bitte auch Ware wenn eine Übergabetermin vereinbart wurde immer annehmen, da neuerliche Zustellversuche durch Verschulden des Kunden uns in Rechnung gestellt werden und wir diese Ihnen damit auch in Rechnung stellen müssen.